Neuer Text

9.2. Lehnswesen und Grundherrschaft

9.2     Ständegesellschaft, Grundherrschaft und Lehnswesen
Das Besondere am Mittelalter war, dass zwar alle Menschen Christen und damit grundsätz-lich eigentlich gleichberechtigt waren (es gab zum Beispiel keine Sklaven), dass es aber doch eine strenge Einteilung in drei Stände gab.
Am besten merkt man sich es mit einem Dreier-Reim: Es gab den „Lehrstand“, das waren die Geistlichen, die den Weg zum Himmel wiesen, daneben gab es den „Wehrstand“, das waren die Adligen, die – meistens zu Pferd – das Land verteidigten und mehr oder weniger mit der Herrschaft zu tun hatten. Schließlich gab es noch den „Nährstand“, im Wesentlichen zu-nächst einmal die Bauern, später auch die Handwerker und Händler.

9.2.1     Lehnswesen
Die große Trennung hing mit Entwicklungen in der Zeit der Karolinger zusammen. Aus den ursprünglich gleichberechtigten Bauernkriegern der Germanen wurden mehr und mehr Be-rufskrieger, die von denen, die nicht in den Krieg zogen, mit ernährt wurden.
Aus dieser funktionalen Differenzierung wurde schließlich ein hierarchisches System, bei dem die Reiterkrieger als Ritter immer mächtiger wurden und die Bauern immer mehr zu ab-hängigen Hörigen herabsanken.
Hintergrund war, dass der mittelalterliche Staat kein Territorialstaat war wie heute mit festen Grenzen, sondern ein Personenverbandsstaat, an dessen Spitze der König stand. Er vergab Lehen, Land und Ämter an Adlige, die dafür „Hoffahrt“ und „Heerfahrt“ leisteten. Ersteres be-deutete, dass sie dem König mit Rat und Tat zur Seite standen, bei Hoftagen mit Gericht ge-wissermaßen personell seine Macht darstellten. Letzteres besagte, dass die Lehnsmänner ihrem Lehnsherren mit einer festgelegten Zahl von bewaffneten Gefolgsleuten das „Aufge-bot“ bildeten, mit dem man in den Krieg ziehen konnte.

9.2.2     Grundherrschaft
Damit dieses System in einer Welt weitgehend ohne Geld funktionieren konnte, brauchten die Adligen eine Einkommensbasis – und die wurde ihnen über die Grundherrschaft besorgt. Darunter ist zu verstehen, dass ein Adliger in der Regel vom König ein Stück Land mit einer Anzahl von Bauernhöfen bekam. Die dort lebenden Menschen waren zu „Frondiensten“ (Her-rendiensten) verpflichtet, woran noch heute zum Teil die Ortsbezeichnung „Fronhof“ erinnert.
Dort gab es dann einen „Meier“ (englich „mayour“), der als Vertreter des Herrn die Abgaben einsammelte und die Dienste organisierte, die ebenfalls zum System gehörten. Das konnte bedeuten, dass man ein paar Tage im Jahr auf den Eigenfeldern des Herrn arbeiten musste – oder aber man musste Straßen in Stand setzen oder irgendwelche Handwerksdienste leis-ten.
Insgesamt gibt es den Begriff des Feudalismus für diese Kombination aus Lehnswesen und Grundherrschaft. Wir kennen den Begriff heute nur noch im Sinne von „eine feudale Veran-staltung“ – gemeint ist dann meistens eine mit reichhaltigem Buffet. Dahinter steckt aber im-mer noch die Idee, dass es Menschen gibt, die es sich gut gehen lassen, und solche, die da-für sorgen, dass auch die schönen Sachen auf den Tisch kommen.

Share by: